Veröffentlicht am - Redakteur: Eva Seifried
Mit der Einstellung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „An der Hüttener Straße“ stellt sich erneut die Frage nach der Zukunft der betroffenen Flächen. In der Marktratssitzung hatten sich Vertreter von CSU und SPD dahingehend geäußert, dass der Markt eine eigene Planung für die Flächen in Gemeindebesitz in die Wege leiten solle.
Um keine weitere Zeit verstreichen zu lassen, macht die CSU-Fraktion im Marktgemeinderat nun Nägel mit Köpfen: In einem Antrag von CSU-Fraktionschef Dr. Stephan Oetzinger, MdL an Bürgermeister Richard Kammerer heißt es, der Markt solle einen entsprechenden Beschluss fassen, um damit eine Änderung der Festsetzungen des bisher geltenden Bebauungsplanes zu erreichen. „Uns geht es konkret darum, in dem Gebiet nichtstörendes Gewerbe zu ermöglichen, da es hierfür eine entsprechende Nachfrage gibt. Zudem wollen wir auch die übrigen, bisher unbebauten Grundstücke in dem Gebiet in die Überlegungen zur Änderung miteinfließen lassen,“ erläutert Dr. Oetzinger den Antrag seiner Fraktion.
In der Begründung führt er weiter aus, dass sich die Ausweisung einer Teilfläche als Sondergebiet Einzelhandel im Bereich Hüttener Straße auch dadurch überholt habe, da bereits im Jahr 2018 die Ausweisung eines neuen Sondergebiets Einzelhandel an der Weidener Straße erfolgte, für das nunmehr konkrete Pläne für eine Bebauung mit einem Supermarkt und einer Tankstelle bestehen.
Mit der angestrebten Änderung soll die Grundlage für eine Vermarktung der aktuell rund 9.500 Quadratmeter unbebauter Fläche des Baugebiets „An der Hüttener Straße“ geschaffen werden. Insbesondere Vorhaben, wie die beabsichtigte Umsiedlung eines ortsansässigen Steinmetzbetriebs, sollen durch diese Änderung ermöglicht und begünstigt werden. Ebenso wünscht sich die CSU, dass die Überlegung der Errichtung eines neuen Bauhofs auf der Fläche in Erwägung gezogen werden solle.
„Dabei ist uns wichtig, dass neben den direkten Anwohnern auch die benachbarten Betriebe mit deren berechtigten Interessen frühzeitig in die Planungen miteingebunden werden,“ unterstreicht Dr. Oetzinger.
Zudem trage die Maßnahme einer Änderung des Bebauungsplanes dazu bei, dass eine bereits überplante Brachfläche einer Bebauung zugeführt wird, ohne neue Flächen ausweisen zu müssen, was dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden nachkommt.