Veröffentlicht am - Redakteur: Eva Seifried
1200 betreute Sterbefälle - in Mantel das ist die stolze Bilanz des 94-jährigen einmaligen Sozialwerks – Unterstützungseinrichtung bei Sterbefällen – Selbsthilfe Mantel.
1200 betreute Sterbefälle in Mantel in 94 Jahren, lautet die stolze Bilanz die Richard Kammerer, Vorsitzender der Selbsthilfe Mantel kurz vor Weihnachten mit seinem Verein aufweisen kann. Dies ist nur durch das einmalige Umlage-System der Selbsthilfe Mantel möglich und durch die große Zahl unserer Mitglieder“, erklärte der Vorsitzende des größten Vereins des Marktes. Seit der Gründung des Vereins wurden genau 846.340 Euro Sterbegeld ausbezahlt. Im laufenden Jahr betreute die Selbsthilfe bis zum 08. Dezember 25 Sterbefälle. Bei jedem Todesfall wird von den Mitgliedern 1,20 € einkassiert und Kassenführerin Ulrike Schiller kümmert sich um die Auszahlung des Sterbegeldes an die Hinterbliebenen. Wegen der vielen Einschränkungen durch Corona, können wir nicht wie gewohnt die Sterbebeitrage an der Haustür einkassieren, sondern verteilen Anschreiben an jedes Mitglied mit der Summe des Beitrags. Dieser Beitrag kann entweder auf das Vereinskonto überwiesen werden oder Bar bei der Kassiererin oder Unterkassiererin einbezahlt werden, so Kammerer. Großer Dank gilt der Kassiererin Ulrike Schiller und Unterkassiererin Christine Dirrigl. Funktionieren kann dies alles aber nur dann, wenn der Verein weiterhin neue Mitglieder gewinnt.“ Beim Tod eines Mitgliedes zahlt der Verein derzeit 1525 Euro an die Hinterbliebenen aus. Das Geld kommt von keiner Versicherung, sondern ist die Umlage aus dem 1,20 € Beitrag pro Sterbefall. Das Geld wird erst einkassiert, wenn ein Mitglied stirbt. Somit hat der Verein auch kein Kapital und es gibt für die Mitglieder kein Problem sollten sie in die Lage kommen Hartz IV empfangen zu müssen. Aufnahmeregeln:
Um aufgenommen zu werden, darf man nicht älter als 35 Jahre sein und muss im Markt seinen Erstwohnsitz haben. Ein späterer Eintritt bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres ist als Sonderregelung möglich, wobei hier in einer fünfjährigen Karenzzeit ein vermindertes Sterbegeld ausbezahlt wird. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Sollte jemand wegziehen, bleibt die Mitgliedschaft bestehen. Die Beiträge werden dann im Lastschriftverfahren erhoben. „Um diese schnelle und unbürokratische Form der Unterstützung beneiden uns viele Gemeinden,“ berichtete Kammerer. Der Erfolg des Vereins ist vor allem auch der engagierten Arbeit der Vorstandsmitglieder zu verdanken. Vorsitzender Kammerer bittet die Einwohner und Mitglieder, kräftig für das Sozialwerk Werbung zu machen in der Familie oder auch im Verwandten und Freundeskreis, damit die Erfolgsgeschichte weitergeschrieben werden kann. Neben der finanziellen Soforthilfe ist oft auch der persönliche Kontakt zu den Trauernden bei der Scheckübergabe ein kleiner Trost.