Marktrat Teil Grüngut

Veröffentlicht am - Redakteur: Eva Seifried

Bei der letzten Marktgemeinderatsitzung ging der Auftrag für weitere fünf Grüngutcontainer an die Firma Bergler. Die Container werden zusätzlich zu denen vom Landkreis aufgestellt. Weiterhin gelten die Vorschriften des Landkreises für die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung. Sie kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasen-schnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies mit Unterschrift bestätigt. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert werden können und somit die Grüngutcontainer des Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden. Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehen-den Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiter-hin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub und ähnlichem, obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Das Landratsamt bat Bürgermeister Richard Kammerer um Bekanntgabe der Vorschriften. Häckselgut darf ab sofort nicht mehr an den Sammelstellen angeliefert werden.

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