Markt Mantel übt Vorkaufsrecht aus

Veröffentlicht am 16.05.2018 - Redakteur: Eva Seifried

Ein Schild neben dem Eingang weist darauf hin, dass das „Gasthaus zur Post“ in Mantel am Marktplatz ein historisches Gebäude ist. Auf dem Schild steht, dass es bis ins 19. Jahrhundert „Gasthaus zum Hirschen“ geheißen hat und wohl 1605 erbaut wurde. Die Initialen HH über dem Eingang stammen vom Erbauer, Forstmeister Hans Hufnagel. Das Gebäude wurde wohl 1790 renoviert. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und nun ist es seit gut drei Wochen verwaist.
Bereits seit einigen Wochen kocht die Gerüchteküche in Mantel, seit der unsere Zeitung darüber berichtet hat, dass der Markt Mantel darüber nachdenkt sein Vorkaufsrecht für die beiden Anwesen Marktplatz 5 (Gasthaus zur Post) und Etzenrichter Straße 1 (Pleitegeier) auszuüben. Nun ist eine Entscheidung gefallen: „Der Marktgemeinderat hat sich am vergangen Dienstag für die Ausübung des Vorkaufsrechts entschieden,“ erklärt Bürgermeister Stephan Oetzinger. Demnach habe sich der Marktgemeinderat die Entscheidung nicht leicht gemacht und zur Abwägung des Für und Wider auch in einer Sitzung des Bauausschusses die Angelegenheit intensiv beraten. „Letztendlich war es ein Bündel von Gründen, die uns zu der Entscheidung geführt hat, die beiden Anwesen am Marktplatz zu erwerben,“ so. Oetzinger weiter. So sehe der Markt die Chance, auf dem insgesamt rund 3.000 Quadratmeter großen Areal einen dringend benötigten öffentlichen Parkplatz am Marktplatz im Hof der Anwesen sowie eine öffentliche Grünfläche zu schaffen. Zugleich könnten durch den Erwerb öffentliche Toiletten am Marktplatz entstehen und die bisher nicht geregelte Zufahrt zum Anwesen Etzenrichter Straße 3a gesichert werden. Ebenso wolle der Markt das denkmalgeschützet Gebäude des Gasthauses zur Post erhalten und eine Nutzung für kulturelle Veranstaltungen im Markt schaffen sowie wenn möglich einen Teil wieder gastronomisch nutzen. „Das alles ist aber zunächst noch Zukunftsmusik,“ bremst der Rathauschef allzu große Erwartungshaltungen. Bevor eine Umsetzung der vom Marktrat formulieren Ziele kommen wird, ist es noch ein weiter Weg. Zunächst werde nun ein Bescheid an die bisherigen Eigentümer und den Erwerber zugestellt, bevor es zum eigentlichen Erwerb durch den Markt kommt. Sobald der Markt rechtmäßiger Eigentümer ist, soll dann ein Architekturbüro mit den weiteren Planungen beauftragt werden, die sich laut Oetzinger zudem auch in ein künftiges städtebauliches Konzept fügen sollen.

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